|
Die Dorfschelle
Nummer 2 - Ausgabe Anfang 1986
Die Reblauskommission
hatte eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Sie bekämpfte den
furchtbarsten Feind des Weinbaues, die Reblaus! Seit Ende
des vorigen Jahrhunderts gab es diese Reblauskommission in
jedem Weinbauort Deutschlands und Österreichs. Ihre Aufgabe
war es, der Verbreitung dieses Schädlings - der die Wurzeln
der Rebe anbohrte und den Stock dadurch elend verhungern ließ
- Einhalt zu gebieten. Sie streiften, mit Hacke und Vergrösserungsglas
(Lupe) bewaffnet, durch die Gemarkung und fahndeten
nach krank aussehenden Stöcken. Wurden an deren Wurzeln Läuse
gefunden, mußte der Weinberg im Umkreis von 20 Metern unverzüglich
ausgehauen, das Holz verbrannt und der Boden mit Schwefelkohlenstoff
desinfiziert werden. Eine Neubepflanzung kam vorerst
nicht in Frage. Mit Schwefelkohlenstoff wurden auch die
für eine Neupflanzung bestimmten Stecklinge desinfiziert.
Natürlich durften diese nur auf Parzellen gepflanzt werden,
die von der Kommission vorher genau untersucht und als reblausfrei
erklärt wurden. So versuchte man dieser, damals mit der
Heuschreckenplage verglichenen Heimsuchung, Herr zu werden.
Die Rebe hat als eine 3000jährige Kulturpflanze mit den mannigfaltigsten
Widerwärtigkeiten zu kämpfen. In solch fürcherlicher
Weise wie durch das Auftreten der Reblaus ist sie noch nie
bedroht worden. Was war geschehen? Das Insekt war mit amerikanischen
Reben aus den Staaten zwischen 1858 und 1862 nach
Frankreich eingeschleppt worden. In Deutschland fand Prof.
Körnicke die Laus erstmals 1874 auf dem Annaberg bei Bonn.
Innerhalb der folgenden Jahrzehnte verbreitete sie sich trotz
der oben beschriebenen Maßnahmen über ganz Europa bis in die
letzten Winkel, in denen Rebkultur getrieben wurde (Krimhalbinsel
1882, Türkei 1883, Rumänien und Bulgarien 1884). 1881
starben die ersten Rebstöcke nach festgestelltem Reblausbefall
auf der Landskrone an der Ahr ab, 1884 in Linz am Rhein, 1890
in der Gemarkung St. Goarshausen, 1892 in Rheinhessen in der
Gemarkung Schimsheim bei Oppenheim, 1897 in Sachsen bei Jena.
Am 3. November 1881 hatten sich die bedeutenden weinbautreibenden
Staaten Europas in der "Berner Konvention" harte Import-
und Handelsrestriktionen auferlegt, um die Verbreitung der
Seuche zu stoppen. Wer ohne amtliche Erlaubnis Rebholz importierte,
konnte mit Gefängnis bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe
bis zu 1000 Mark belangt werden. Den Reblauskommissar
gibt es heute als amtlich bestellte Person mit Hoheitsrechten
immer noch. Die Reblauskommission aber ist arbeitslos
geworden. Die heute verwendeten Pfropfreben sind reblausresistent.
Anmerkung: Wir werden ein Repro-Foto der Aspisheimer Reblauskommission
am Rothesfest im Schaufenster mit
ausstellen. Bitte helfen Sie uns bei der Identifizierung
der abgelichteten Personen.
Danke! |