Die Dorfschelle
Nummer 17 - Ausgabe Dezember 1999
Aus dem Gemeinderat - vor gut 100 Jahren
Gesundheitswesen
Ausführlich beschäftigte sich der Rat am 27.9.1896 mit diesem Thema und beschloß
für die Gemeindemitglieder folgende Regeln:
Zu Kassenärzten werden die Herren Dr. Bieling und Dr. Mayer, beide
wohnhaft in Gau-Algesheim, gewählt. Die Bürger haben zwischen diesen beiden Ärzten die
freie Auswahl. Bei Inanspruchnahme anderer Ärzte werden keine Kosten - ausgenommen
Notfälle - erstattet.
Eine Sonderregelung gab es dennoch, so wörtlich: Im Falle
vorkommender Knochenbrüche, Luxationen pp. Soll es den Mitgliedern unbenommen bleiben,
die Hilfe des Spezialisten Herr Karl Nagel in Odernheim in Anspruch zu nehmen und wird
derselbe in den genannten Fällen den obengenannten Ärzten gleichgestellt.
Die Lieferung der erforderlichen Arzneien wird der Apotheke - ohne
Namen - in Gau- Algesheim übertragen und zur Aufnahme von Kranken das Landeskrankenhaus
in Darmstadt bestimmt. Die Bezahlung der durch Inanspruchnahme andere Apotheken oder
Krankenhäuser entstehenden Kosten ist abzulehnen.
Nach einer Verfügung des Kreises beschließt der Rat am 29.6.1897,
daß die Katharina Wilhelm geb. Scholl einen Hebammenkurs besuchen soll.
Gemeindediener
Er bekam am 3.6.1896 eine neue Uniform bewilligt.
Einquartierung
Im Zusammenhang mit einer Vergütung aus solchen Anlässen wird
deutlich, daß die Zuteilung der aufzunehmenden Soldaten nach der Höhe des feststehenden
Steuerkapitals erfolgte. Die mögliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen war also
Grundlage für die Verteilung bzw. Zuteilung von Personen.
Schuldienst
Am 16. Juli 1896 tagte der Gemeinderat gemeinsam mit dem für die
Einrichtung Schule bestehenden Schulvorstand. Es ging um Besoldungsfragen für den ersten
Lehrer und dabei als zusätzlicher Entlohnungsbestandteil um die freie bzw. unentgeltliche
Nutzung von Grundstücken, dem sogenannten Schulgut bestehend aus Äckern, Weinbergen und
Wiesen sowie eines Gartens. Unterschieden wurde nach dem sogenannten ev. und kath.
Schulgut deshalb, weil regelmäßig der eine Lehrer ev. und der andere Lehrer kath.
Religionsangehörigkeit war und damit auch den jeweiligen Unterricht ausüben konnte. Für
die "2736 m" waren 10.-- M zu entrichten.
Am 18.8.1897 tagte der Gemeinderat erneut zusammen mit dem
Schulvorstand, bestehend aus dem Pfarrer Belz, Lehrer Ackermann (1.Lehrer) P. Becker und ?
Huff. Es wurde ein Geländestreifen entlang des neuen Schulhauses von 1880 (heute Rathaus)
aus dem Grundstücksbestand des Ev. Schulgutes erworben. Der Kaufpreis betrug 8.-M pro
Klafter (6,25 qm). Der Erlös stand dem Nutzungsberechtigten des ev. Schulgutes, dem 1.
Lehrer Ackermann einschließlich der Aufwuchsentschädigung zu.
Am 13. 9. 1898 wurde eine Handarbeitslehrerin mit Namen Hahn im
Zusammenhang mit einem Ausbildungskurs für 20 M in Bingen erwähnt.
Gemeindebleiche (Wäschetrockenplatz)
Der die Bleiche umgebende Zaun (Art/Material ist nicht beschrieben)
wurde immer wieder mutwillig zerstört und Ursache permanenter Geldausgaben. Kurzerhand
wurde beschlossen, den Zaun zu veräußern.
Am 19.5.1898 wurde beschlossen, auf die Wiederherrichtung eines
Laufbrunnens zur Funktionsfähigkeit der Bleiche zu verzichten. Der alte Brunnen war
ausgetrocknet, die alte Zuleitung wurde direkt mit der Ableitung zur Weed!? verbunden.
Anstelle der Renovierung wurde eine Verbindung zur neuen Wasserleitung hergestellt und so
die jederzeitige Wasserverfügbarkeit sichergestellt.
Am 7. Dez. 1896 beschloß der Rat, die auf der Bleiche vorhandenen
Platten und Steine bis zu einer neuen Verwendung zusammengesetzt zu lagern. Bemerkenswert
ist, daß beim Bau Ausganges zum Außengelände entsprechende Sandsteinplatten im
Untergrund festgestellt werden konnten. Unweit hiervon im Zaunbereich wurde bereits vorher
Reste von Tonrohren aufgefunden, möglicherweise Relikte der alten Zu- oder Ableitung.
Nochmals Wasserleitung
Die Schlußrechnung für die gesamte Anlage lautete dann doch höher
als veranschlagt, sie belief sich auf 43.320,15 M. Es waren noch Restarbeiten vorzunehmen
und ein Betrag wurde einbehalten. Bürgermeister Scholl wurde zu einer alternativen
Erledigung bevollmächtigt. Anschließend wurde noch eine Darlehnsaufnahme über 3000,- Mark
erforderlich.
Nach der Inbetriebnahme am 8. Nov. 1895 war eine Satzung über den
Wasserbezug aufzustellen. Offensichtlich war der Wasserbezug selbst kostenlos. Denn zum
Ende der Satzung steht in § 11 folgende Passage: Ein Recht auf unentgeltlichen
Wasserbezug soll durch diese Satzung nicht begründet werden, vielmehr behält sich die
Gemeinde jederzeit das Recht vor, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde das Wasser nur
gegen Entgelt abzugeben oder den Wasserbezug von anderen Bedingungen abhängig zu machen.
Die finanzielle Abwicklung der Investition wurde durch den
Gemeindeeinnehmer Huff vorgenommen. Für die Mehrarbeit und für das bei der Aufnahme und
Auszahlung übernommene Risiko erhielt er eine Pauschalvergütung von 300 M sowie
zusätzlich 20% von evtl. a.o. Einnahmen.
Am 22. Nov. 1897 suchten die Gebrüder Mayer aus Dromersheim um
Überlassung von Wasser bei der Gemeinde nach. Dem Antrag wurde zum Preis von 1,- Mark pro
Stück (1200 L) stattgegeben mit der Einschränkung, daß eine Abgabe nur bei Überfluß
erfolgen kann.
Ortsstraßen
Am 9.2.1896 beschloß der Rat, daß der Feldweg oberhalb der Schule
nicht "chaussiert" wird, sondern mit bei Umpflasterungsarbeiten im Ort
anfallenden "Wacken" (Nahe) die Strecke zu pflastern, was sicher dauerhafter
wäre. Bei der angesprochenen Stück handelt es sich um den oberen Teil der Schulstraße
und zwar ab dem heutigen Rathaus entlang der kath. Kirche bis zur Einmündung in die
Germaniastraße - Landstraße - .
Am 2. März 1896 befaßte man sich mit der Wasserführung in der
Germaniastraße und beschloß, daß Bauherren, welche künftig Gebäude an der
Staatsstraße errichten, eine Gosse zur Sicherstellung des Wasserlaufes auf eigene Kosten
errichten müssen. Hintergrund war, daß die Ableitung von z.B. Niederschlagswasser in
offenen Gräben erfolgte und bei der täglichen Aus- und Einfuhr in die Gehöfte permanent
beschädigt wurden und so ihre Funktion nicht mehr erfüllen konnten.
Am 22.7.1897 wurde eine Commission mit den Personen Jean Scholl,
Jakob Huff III und Friedrich Kreutzer zur Überwachung von Pflasterarbeiten gebildet.
Gleichzeitig wurde festgelegt, Gossenpflaster zur Ableitung von Wasser mit Nahewacken
herzustellen und zwar von Peter Hieronymus II bis zur "Brücke"bei
Altbürgermeister Becker (Hauptstraße / Ecke Wassergasse bis Ende Hauptstraße/Untere
Pforte) sowie vom Haus Leyendecker (heute Weidmann) bis zur Brücke retour. Zum
Verständnis des Wortes Brücke ist zu erklären, daß es sich dabei um ein unterirdisches
Bauwerk am Anfang der unteren Pforte handelt, das zur Durchleitung des in Gräben
ankommenden Wassers bestimmt ist. Dort befand sich auch die "untere Pforte", die
"obere Pforte" war im Bereich zwischen Hauptstraße 1 und 3 (Butz/Braun).
Feldwege
Am 16. April 1896 wurde beschlossen, den Appenheimer Weg trocken zu
legen in der Weise, daß durch die Herstellung einer Grube bis zu tieferliegenden,
wasserführenden Schichten zur Aufnahme des Wassers der Wasserverlauf geändert wurde.
1987 wurde durch den Einbau von Drainagen der Johannesweg
hergestellt.
Kirchen
Viel wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Funktion
eines Nebengebäudes bei dem Anwesen Hauptstraße 17 (ehemals kath. Kirche, heute
Wagner) geredet, dort sei eine Schule gewesen. Etwas Klarheit, wo diese Schule nun in der
Tat war, bringt das Protokoll vom 29.6.1898 mit der Überschrift:
Überlassung der kath. Lehrerwohnung nebst Betsaal und Schulscheune
an die Kath. Kirchengemeinde. Sachverhalt war, daß die Kath. Kirchengemeinde beantragt
hatte, daß die Ortsgemeinde auf das ihr offensichtlich zustehende Nutzungsrecht gegen
Zahlung von 1200 M als Abfindung in der Form eines Schuldscheines einschließlich
Verzinsung verzichtet, dem auch entsprochen wurde. Gleichzeitig wird ausgeführt, daß die
Verlegung des Zuganges zu dem ehemaligen kath. Schulsaal bzw. der jetzigen Schlosserei
(Hahn) auf dem Gebiet der Gemeinde nicht genehmigt wird, vielmehr bei der Projektierung
des Neubaus !? berücksichtigt werden kann.
Vereine
Am 8.5.1898 wurde der Antrag des Turnvereins auf Überlassung eines
Turnplatzes auf der Gemeindebleiche behandelt. Dem Antrag wurde entsprochen mit der
Maßgabe der jederzeitigen Widerrufungsmöglichkeit und daß der Platz mit einem starken
Zaun aus Drahtgeflecht durch den TV zu versehen ist. Die Überlassung war kostenlos.
Landwirtschaft (Äcker und Weinberge)
Am 21. Dez. 1896 bestätigte der Gemeinderat erneut seinen Beschluß
vom 9.11.1894, auf eine Parzellenvermessung (Bereinigung) zu verzichten und in das
nächste Jahrhundert zu verschieben (was letztlich dann bis Mitte der 30er Jahre dauerte.
Ein Grund war seinerzeit lt. Protokollbuch die im Ort notwendigen
Straßenpflasterarbeiten.
Am 21. Jan.1897 wurde die örtliche Reblauskommission mit Friedrich
Weinmann, Jakob Huff III und Peter Schleif III gewählt. Anmerkung hierzu: Einen
Reblauskurs hat keiner der Herren besucht.
Am 27.1.1897 wurde der Wert der Jagdpacht auf 900 M festgesetzt und
weiterhin festgelegt, daß der nächste Pächter den Wildschaden selbst zu tragen hat. Bei
der Verpachtung am 8.2.1897 wurden 1504 M als Pachtpreis tatsächlich erzielt.
Am 11.2.1897 beschäftigte sich der Rat mit überhängenden Ästen
sowohl aus Privat- als auch aus Gemeindegrundstücken.
Die Aufzucht und Wartung junger Obstbäume wurde am 8.5.1898 Karl
Josef Mundo übertragen. Die Grundstücke wurden von der Gemeinde gestellt, ebenso die
Düngemittel. Die Hälfte der Einnahmen aus dem Verkauf wurde als Vergütung festgesetzt.
Die Auswahl der verkaufsfähigen Bäume traf der Bürgermeister. Mundo wurde außerdem
verpflichtet, die Schüler der Volksschule unentgeltlich in der Behandlung der Obstbäume
zu unterrichten.
Grundsätzlich ist vorab festzustellen, daß die Weinlese aufgrund
der damals überwiegend im Anbau befindlichen Rebsorten Elbling und Silvaner später
anfing. Bis in die 80er Jahre hinein wurden noch die Weinberge geschlossen, d.h., das
Betreten der Weinbergslagen war polizeilich verboten und es war ein besonderer
Erlaubnisschein für die sogenannten Weinbergstage erforderlich - siehe Dorfschelle Nummer 15
Seite 4 -. 1896 wurden die Weinberge am 5. Sept. geschlossen, Lesebeginn war der 26. Okt.
und endete die Sperrzeit am 10. November. Bereits am 26. August wurden 1897 die Weinberge
geschlossen und der Lesebeginn auf den 25. Oktober festgesetzt. Festgehalten wurde im
Protokollbuch über die Sitzung des Leseausschusses, daß im Moment eine a. o. günstige
Witterung herrsche und bereits in großem Umfang Edelfäule festzustellen sei. In 1898
erfolgte die Weinbergsschließung erst am 20. September, der Lesebeginn wurde auf den 31.
Oktober festgelegt.
Viehhaltung
Am 2.3.1896 wurde ausführlich über die nicht ordnungsgemäß
Haltung von Federvieh beraten. Wörtlich steht im Protokollbuch: Da in hiesiger Gemeinde
die Unsitte fast ganz allgemein geworden ist, daß Besitzer von Gänsen und Hühnern
dieselben morgens bei Tagesanbruch auf die Straße jagen und den ganzen Tag nicht mehr
nach ihnen sehen. Ja, es kommt sogar vor, daß Gänse anstatt in der Hofraite ihrer
Besitzer auf der Straße oder an der Weed (damals noch als offene Wasserfläche)
übernachten, wodurch die Tiere gezwungen sind, ihr Futter zu ihrem Lebensunterhalt da zu
suchen wo sie es finden, auf den dem Ort zunächst gelegenen Feldern. Die betroffenen
Eigentümer beschweren sich, daß sie dadurch weniger ernten würden als sie an Steuern
darauf entrichten müßten. Der Rat beschloß sodann, pro angetroffenem Federvieh eine
Strafe von 3,- Mark von dem zu ermittelnden Eigentümer zu erheben. Sofern der Eigentümer
nicht feststellbar wäre, soll das Federvieh als herrenlos betrachtet und zu Gunsten der
Gemeindekasse versteigert werden.
Am 17.3.1896 wurde für 4 Jahre mit Heinrich Leyendecker ein neuer
Kuh- führer gewählt. Er hatte die Aufgabe, brünstige Rinder und Kühe zum Sprungplatz
zu bringen und zwar in der Reihenfolge, wie sich die Eigen- tümer des Viehes auf einer
Tafel am Bullenstall eingetragen hatten. Die Vergütung für seine Tätigkeit betrug pro
Jahr 150 Mark.
Der Gemeindebulle wurde gegen Entgelt privat gehalten und erst
später mit Erwerb einer entsprechenden Stallung in Gemeinderegie übernommen. Der
Gemeindebullenstall befand sich in der Dörrgasse 3, nun Webler. Die Gebr. Schmuck waren
damals Bullenhalter. Am 13.12.1897 wird ausgeführt, daß der Bulle aus der Glaner Rasse
wegen Böswilligkeit nicht länger gehalten werden könne und gegen einen Bullen der
Simmenthaler Rasse ersetzt werden soll. Es folgen Begründungen zu dieser abweichenden
Entscheidung gegenüber der offensichtlichen Vorgabe, Bullen der Glaner Rasse zu halten
u.a. mit den Worten, daß dieser Ersatzbulle von jedem Kundigen für einen würdigen
Vertreter der Glaner Rasse angesehen werde. Mit Rücksicht auf die Schönheit und
Brauchbarkeit dieses Bullen wurde das Kreisamt um Zustimmung als Zuchtbulle gebeten und
offensichtlich auch genehmigt.
Gewerbe und Beschäftigung
Die täglichen Schlachtzeiten für den Metzger wurden auch
festgesetzt. Als Muster diente eine Verordnung des Kreises Offenbach , wonach in der
Sommerzeit vom 1.4. bis zum 30.9. vormittags von 6-12 Uhr, nachmittags von 2 bis 6 Uhr, in
der Winterzeit vom 1.10. bis 30.3. vormittags von 8 - 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 4
Uhr geschlachtet werden kann, Notfälle selbstverständlich ausgenommen.
Üblich war, daß bei Kreditaufnahmen von Gemeindebürgern bei der
Spar- und Leihkasse (Sparkasse, ursprünglich eine Einrichtung insbesondere für Städte
und Gemeinden) in Bingen die Zustimmung oder auch Ablehnung bei der Gemeinde eingeholt
wurde. Es war fast immer ein Bürge zu stellen, zu dem ebenfalls Stellung zu nehmen war.
Der Rat hatte auch die Aufgabe, die Jahresverdienste von
Beschäftigten festzusetzen. So wurde am 17.3.1897 festgesetzt für
| Beschäftigte |
Verdienst |
| erwachsene Arbeiter |
550,- Mark |
| erwachsene Arbeiterinnen |
350,- Mark |
| jugendliche Arbeiter |
350,- Mark und |
| jugendliche Arbeiterinnen |
250,- Mark |
Der ortsübliche Tagelohn wurde unter Beibehaltung der Staffel auf
1,80, 1,00, 1,00 und 0,70 Mark festgesetzt.
Am 22.7.1897 wurde Christoph Wilhelmy nach der Übernahme von seinem
Vater der Betrieb einer Schankwirtschaft erlaubt. Zu lesen ist ferner, daß der Vater die
Schankwirtschaft mit bestem Erfolg betrieben hat. Dies ist um so beachtlicher, als daneben
zwei weitere Schankwirtschaften existierten und zwar Kaiser Hauptstraße/Ecke Reihstraße
und Butz Hauptstraße/Ecke Schlossergasse.
Steuern
Zur Festsetzung und Veranlagung von Einkommen- und Kapitalrenten
sowie Gewerbesteuer war eine Commission zu bilden bzw. durch den Gemeinderat zu wählen.
Gewählt wurden Friedrich Weinmann, Christoph Hothum sowie Johann Huff V zu gleich
Einnehmer. Zu Stellvertretern wurden Johann Scholl IX und Johann Gruber II bestimmt.
Frieder Hothum |