

Die Dorfschelle
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| Erwachsene männlich | Neu 14 Pf | Alt 16 Pf |
| Erwachsene weiblich | Neu 9 Pf | Alt 11 Pf |
| Jugendliche männlich | Neu 9 Pf | Alt 11 Pf |
| Jugendliche weilblich | Neu 7 Pf | Alt 9 Pf |
Am 20. Aug. wurde die Abhaltung der diesjährigen Kirchweih am 3. und 4. September (1.Wochenende) beschlossen.
Im Jahre 1905 nahm der notwendige Neubau eines weiteren Schul- gebäudes konkretere Formen an. Zum Verständnis muss erläutert werden, dass es zwei Schulgebäude mit zwei Klassen (1. - 4. und 5. - 8. Schuljahr) gab. Unser heutiges Rathhaus war ein Neubau aus dem Jahre 1880 (1980 grundlegend renoviert und als Rathaus seiner neuen Bestimmung endgültig übergeben) und das „Alte“ Schulgebäude in der Schulstraße 5 (heute Focht) mit jeweils einem Klassenraum. In dem neuen Schulgebäude befand sich im Parterre ausschließlich die Lehrerwohnung.
Am 13. August befasste sich der Rat mit den Einzelheiten des vorliegenden Planes und entschied:
1. „den Bau nicht mit Bruch-, sondern mit Bachsteinen herzustellen
2. den Vorbau, wenn möglich, ganz auszulassen oder doch nur ganz einfach mit schmalen Doppelfenstern aufzuführen
3. das Dach mit roten Falzziegel zu decken und das Schneefanggitter gänzlich wegzulassen
4. die Dachgauben wegzulassen und den Bau mit dem alten Schulhaus in eine Front zu stellen
5. den Bau mit allen vorkommenden Arbeiten und Materiallie-ferungen an einen Unternehmer zu vergeben“.
Am 7. November war der Neubau auf der Grundlage der Verfügung des Kreisamtes vom 2. November erneut Beratungsgegenstand mit folgendem Ergebnis:
1. „soll der Neubau mit dem vorderen Gebäude in eine Front zu stehen kommen und soll um dieses bewerkstelligen zu können der Treppenaufgang um 35 cm schmäler und die Schulsäle um 50 cm kürzer werden.
2. Die Dachgauben sollen wegfallen, weil der Neubau ja von keiner Straße aus ins Gesicht fällt.
3. beschließt der Gemeinderat, den Neubau erst im Jahre 1907 zu beginnen, weil im diesjährigen Voranschlag (Haushalt) kein Kapital hierfür vorgesehen ist.
4. soll das Dach zum Neubau um mindestens 1 Meter niedriger werden.
Ergänzend ist bemerkt, dass vor Schluss der Sitzung das Ratsmitglied Weinmann die Sitzung verlies, also sich nicht an der Ab- stimmung beteiligte, weil er der Auffassung war, dass das neue Schulhaus eine andere Stellung (Anordnung) haben soll.
Was aus den Wünschen und Forderungen des Gemeinderates geworden ist können wir sowohl im Vergleich der 1. und 2. Sitzung einerseits, andererseits am realen Bestand (Kindergarten) feststellen.
Der verputzte Anbau zum Hof hin (Eingang) wurde im „Stil“ der Zeit Anfang der 1970er Jahre errichtet. Die Toiletten standen separat für das hintere Schulhaus standen angelehnt an oberhalb befindliche Anwesen Hofmann bzw. früher Kreutzer, Luff.
Offensichtlich bestand bereits vorher Bedarf zur Anschaffung neuer Schulbänke in den vorhandenen Räumen. So ist unterm 9. April zu lesen, keine neuen Schulbänke anzuschaffen, sondern erst bei Fertigstellung eines neuen Schulhauses. Im übrigen wird ergänzend festgehalten, dass die Gemeinde noch genug anderweitige Schulden hätte (also wäre eine Kreditaufnahme notwendig geworden) und für die kurze Zeit Tische und Bänke ausreichen würden. Offensichtlich vollzog sich schnell ein Sinneswandel, denn bereits am 12. April wurde beschlossen, Schulbänke aus Buchenholz für 60 Sitzplätze zu erwerben. Bereits am 14.5. war wohl die neue Ausstattung schon vorhanden, denn die alten übrigen Bänke sollten versteigert werden.
Mit der Schulerweiterung steht offensichtlich auch der Beschluss im Zusammenhang, der „Handarbeitslehrerin“ ein Besoldungserhöhung durch die Erhöhung der Stundenzahl im von 4 auf 5 im Zusammenhang mit der 3. Schulstelle (also 3 Klassen) zu bewilligen. Ergänzt ist der Beschluss mit den Worten, dass die Erhöhung erst ab dem Folgejahr vorzunehmen ist, da die „Industrielehrerin“ mit dem jetzigen Gehalt zu frieden ist.
Am 9.Dezember beschloss der Rat auf Antrag von Frau V. Huff eine Erhöhung für die Reinigung der Schulsäle um 10 auf 210 M pro Jahr.
So erhielt Johann Schmuck V am 22. Januar den Zuschlag zur Haltung der 2 Bullen für 3 Jahre für ein jährliches Entgelt von 1200 M mit dem Zusatz, bei Nichteignung eines Bullen ein weiteres Tier für einen Monat zusätzlich kostenlos zu versorgen. Bereits am 26. März wurde der Verkauf eines nicht mehr sprungfähigen Bullen beschlossen und gleichzeitig bestätigt, die Bullenhaltung entgegen der Empfehlung des Kreisamtes nicht in eigene Regie zu übernehmen, zumal gerade erst eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Dazu gehörte auch der gemeindliche Kuhführer, der die deckungsfähigen Kühe beim Halter abholte und den Bullen zum Sprung führte. Dazu wurde am 26. Februar unter 2 Bewerbern der seitherige Kuhführer Heinrich Leyendecker (ein Taglöhner, damals wohnhaft in der Untere Pforte 2) gegen ein jährliches Entgelt von 150 M ausgewählt. Leyendecker erhielt am 9. Dezember auch den Zuschlag zur Haltung des Ziegenbockes gegen ein Entgelt von jährlich 120 M ab 1.4. 1906.
Letztlich wurde in einer Kampfabstimmung (6:4) mit namentlicher Nennung am 20. August entschieden, die Faselgelder durch die Gemeinde selbst (anstelle Faseltierhalter) zu erheben.
Am 26. Februar wurde die vom Kreisamt vorgeschlagene Satzung auf der Grundlage des Feldstrafengesetzes übernommen.
Wiederholt beschäftigte sich der Rat mit der vom Kreisamt angemahnten Wildkaninchenplage (Lapin oder auch „Labbing“ augesprochen). Am 12. Februar beschloss man die Ablehnung einer Kostenübernahme, in der Gemeinde seinen keinerlei Bauten festzu-stellen und eine Bekämpfung insofern auch nicht möglich. Das Kreisamt in Bingen war mit dieser Antwort offensichtlich nicht zufrieden, den am 14. Mai wurde beschlossen, die Kostenübernahme solange zu verweigern, bis uns der „Herr Oberförster vom Vorhandensein von Lapinbaus in hiesiger Gemarkung überzeugt“. Nachfolgend können keine diesbezüglichen Beschlüsse mehr festge-stellt werden, offensichtlich war das Thema ausgestanden.
Eine besondere Art von Sondernutzung der Feldwege lag wohl einem Antrag von Johann Scholl II zugrunde. Er beantragte, den Schmilbornweg für die Lese bzw. Transport der Trauben aus seinem in der Gemarkung Welgesheim gelegenen Weinberg benutzen zu können, dem - unter Begleitung von Johann Scholl IX (s. Teil Gemeinderat) stattgegeben wurde.
Seit altersher verfügten die Gemeinden in ihrem Gemarkungsbereich über unterschiedliche Aufkommen von Kies und Sand. In fast allen Gemarkungen Rheinhessens ist die Bezeichnung Sandkaut anzutreffen. Weiterhin gab es bei uns noch einen Bereich in der Gewann In den 9 Morgen (in etwa auf der halben Strecke nach Ober-Hilbersheim unmittelbar an der L 414 ), in dem Lehm zur Herstellung von Backsteinen -selbstgebrannt- abgebaut wurde. So gestattete der Rat am 12. Februar dem Peter Harth II, aus der Gemeindesandgrube Kies für 20 Pf pro m³ zu entnahmen. Die Sandgrube wurde seitens der Gemeinde regelrecht bewirtschaftet.
Der letzte dem Verfasser bekannte Gemeindebeauftragte war Philipp Hieronymus (Philippche). Er kassierte noch in en 50er Jahren für den geschätzten m³ 50 Pf für die Gemeindekasse. Die Entnahme war selbstverständlich vorher anzumelden.
Die Pacht der Gemeindegüter wurde in der Regel für einen Zeitraum von 9 Jahren gegen Gebot öffentlich vergeben. So auch verschiedene Grundstücke 1905, u.a. das Ev. Schulgut. Weiterhin gab es neben den Grundstücken der Gemeinde solche mit der Bezeichnung Kath. Schulgut. Die Ursache dieser Bezeichnung geht auf die den jeweiligen konf. Lehrern zugeteilten Deputat- Grundstücken zurück, die, sofern von den jeweiligen Lehrern nicht in Anspruch genommen, verpachtet wurden. Am 22. Januar stellte der Rat fest, dass einige Pächter wohl ihren Bewirtschafungs-verpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkämen und im Frühjahr unter Aufsicht die Einsaat mit türkischem Klee vorzunehmen sei. Am 12. Februar wurden Weinberge des Ev. Schulgutes neu verpachtet.
Am 26. November wurde der Antrag von Ratsmitglied Weinmann auf Entfernung von Nussbäumen auf einem Gemeindefeld im hinteren Tal abgelehnt. In der letzten Sitzung des Jahres 1905 am 9. Dezember gestattete der Rat im erneuten Antrag mit weiteren Anliegern - Wwe. Grumbach und Philipp Schleif - den Rückschnitt von Ästen mit der Maßgabe, dass der Rückschnitt vom Baumwärter Mundo im Beisein der Gemeinderäte Hothum und Luff zu erfolgen hat.
Im Duden ist das Wort Weed oder in der Schreibweise Weet nicht zu finden. F.J. Spang interpretiert im Festbuch zur 1200-Jahrfeier 1968 die Herkunft von waten, im Wasser waten. Er führt weiter aus, dass die Weet mit einer niedrigen Mauer umgeben war und einen Eingang besaß. Eine Nachbildung können wir in Ober-Hilbersheim in verkleinerter Form in der Wassergasse antreffen. Die Weed diente den Zimmerleuten zur Holzwässerung. Gänse, Enten und Hühner waren ständige „Gäste“ des Wasserteiches. Weiterhin diente die Weed als Löschteich und heute noch als so genannte Brandreserve. Spang berichtet in seinem Beitrag über die Beschwerde eines Bürgers über die Ruhestörung durch das nächtliche Geschnatter von Enten und Gänsen. Unterlagen über Form und Gestalt der früheren Aspisheimer Weed liegen nicht vor. 1905 war die Weed mehrmals Gegenstand von Beratungen und Entscheidungen. Erstmals ist am 3. Mai unter der Überschrift „Überwölbung der Gemeindeweede“ zu lesen, dass der Unternehmer Beck einen Voranschlag zur vollständigen Herstellung des Wasserbehälters einreichen soll. Am 28. Mai lag der Voranschlag des Unternehmers Beck II aus Sprendlingen über die Summe von 1400 M vor. Der Rat erteilte den Ausführungsauftrag mit der Maßgabe, dass alle damit verbunden Arbeiten abgegolten sind und dass statt Ton- Zementröhren zu verwenden sind. In einem weiteren Beschluss vom 1. Juni wurde Beck dann doch die Verwendung von Tonröhren gestattet und zusätzlich vereinbart, auf die vorgesehene Tiefe von 4 Metern dann zu verzichten, wenn ein hohes Grundwasseraufkommen bei Bau festzustellen sei. In diesem Fall sei dann eine Tiefe von 3 Metern ausreichend. Am 30. Juli musste sich der Rat erneut, diesmal mit Folgen beschäftigen. Der Anlieger Johann Scholl II (heute Anwesen D. Häffner) beantragte zur Sicherung seines Anwesens die Herstellung einer Mauer entlang der Weed. Der Rat lehnte das Verlangen ab mit der Öffnung, dass Scholl ggfl. ein Nachweis der Gemeindeverpflichtung erbringt. Am 24. September wird dem Unternehmer Beck eine Frist zur Fertigstellung bis zum 1. Oktober gesetzt.
In den 80er Jahren musste bei Prüfung der Decke festgestellt werden, dass sie wohl nicht mehr den aktuellen fahrtechnischen Belastungen entspricht. Eine Kostenschätzung ergab für die Entfernung und Neuherstellung einer verkehrsmäßig zulässigen Decke einen Aufwand von 65.000 DM, der in keinerlei Verhältnis zum Nutzen stand. Die Überfahrt für das mittlerweile dahinter neu errichtete Feuerwehrhaus in der Trägerschaft der Verbandgemeinde musste aber sichergestellt sein. Zur Problemlösung wurde mit tatkräftiger Hilfe der Feuerwehr der unbewehrte betonierte Platzbelag entfernt, und die alte Decke freigelegt. Ratsmitglied Karl Zehmer fertigte den Plan, auf die alte Decke, die als Schalung diente, wurde die neue DIN-Gerechte Decke betoniert und anschließend mit Verbundsteinen gepflastert. Die Kosten für alle Baumaterialien und geliehene Maschinen beliefen sich auf rund 4500 DM, der Betrag wurde zwischen Orts- und Verbandsgemeinde geteilt.
Heute dient das in Weed vom Dorfbrunnen bzw. Gutenborn in erster Linie den Winzern zur Zubereitung der Spritzbrühe für die Weinberge. So mancher Gartenbesitzer ist im Sommer auch fleißig beim Tanken von rd. 800 Litern Wasser gegen das per Automat zu entrichtende Entgelt von einem Euro, selbstverständlich ohne nachfolgende Abwassergebühr.
Mit dem Entwicklungsstand beginnender Traubenreife wurden die Weinberge „geschlossen“. Dies setzte auf der Basis örtlichen Polizeirechtes den Beschluss des Rates zur Schließung der Weinberge voraus, 1905 war es der 26. August. Die Weinbergsschließung hatte zum Inhalt, dass Weinbergslagen nicht mehr betreten werden konnten. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass für weiterhin notwendige Arbeiten ein Wochentag den Winzern zur Verfügung steht, 1906 war es ein Donnerstag. Bei schlechtem Wetter war es dann der Folgetag. Lehrer May stellte den Antrag seine Weinberge außerhalb der Weinbergstage zu bearbeiten, was der Rat am 30. August ablehnte. Am 21. September wird ausgeführt, dass der allgemeine Portugieserherbst am Montag, den 25. Spt. und Freitag, den 29. Spt. stattfindet. Weiterhin heist es, das außer an diesen beiden Tagen nicht gelesen werden darf und überhaupt die Weinberge nicht betreten werden dürfen. Die Festsetzung der allgemeinen Lese erfolgte mit dem 16. Oktober unter Hinzuziehung der Kommissionsmitglieder Peter Becker III, Jakob Heinrich Zelt und Adam Braun am 4. Oktober. Zu Kommission gehörte noch Jakob Hamm. Die polizeiliche Schließung der Weinberge wurde bis zum 1. November festgelegt.
Frieder Hothum