Die Dorfschelle
Nummer 28 - Ausgabe Dezember 2010
Aus dem Gemeinderat vor Hundert Jahren
(Folge 12 - aus dem Jahr 1909 und 1910)
Elektrifizierung Strom
In der Dorfschelle 27 aus 2009 wurde von den Bemühungen der Stadt Bad Kreuznach im Jahr 1908 zur Lieferung von Strom berichtet. Der Gemeinderat war unter der Voraussetzung der vorhergehenden Schaffung einer elektrischen Bahnverbindung nach Aspisheim, wie sie für die Gemeinden Badenheim, Sprendlingen und St. Johann verwirklicht wurde, einverstanden. Das Ergebnis kennen wir, es gab keine „Straßenbahn“ von Bad Kreuznach nach Aspisheim.
Der Wandel nahm jedoch seinen Lauf. Am 28.10.1909 tagte der Gemeinderat. In einer ausführlichen und umfangreichen Beratung unter Teilnahme von einem Baurat Böhmer und einem Dipl.-Ing. Schurer als Vertreter des Kreisamtes wurde beschlossen:
1. Die Gemeindevertretung billigt die soeben verlesene Satzung des zu gründenden Verbandes und tritt diesem Verband als Mitglied bei.
2. Der großherzogliche Bürgermeister Scholl, in dessen Verhinderung der großherzogliche Beigeordnete Becker, werden bevollmächtigt, die Gemeinde zu vertreten und namens der Gemeinde alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und alle bei der Verbandsgründung etwa erforderlichen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
3. Die Gemeindevertretung billigt den ebenfalls verlesenen Entwurf vom 28. Mai bzw. 15. Okt. 1909 des mit der Rheinischen Schuckertgesellschaft (später aufgegangen bzw. zusammengeführt mit Siemens) abzuschließenden Vertrages, welcher die Beteiligung des Verbandes an dem Unternehmen vorsieht.
4. Die Genehmigung des großherzoglichen Kreisamtes zu diesen Beschlüssen wird vorbehalten.
Dieser Verband, der später in Rheinhessicher Elektrizitäts Verband (REV) umbenannt wurde, existiert heute noch als Interessenvertreter der Gemeinden gegenüber dem Stromlieferer und Netzbetreiber EWR in Worms. Die Eigentumsanteile beim EWR liegen einerseits bei der Stadt Worms und andererseits bei dem RWE in Essen. Die Gemeinden wurden weder direkt noch über den REV beteiligt. Die Gesellschaftserträge fließen also ausschließlich zur Stadt Worms und zum EWR in Essen.
In Verhandlungen über die Erneuerung des Konzessionsvertrages wurde in den 80er Jahren mit anderen Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde dieser Vertrag aufgekündigt und die anfallenden Kapitalanteile vereinnahmt. Ohne Einschaltung des Verbandes wurden die neuen Verträge direkt mit dem Konzessionär abgeschlossen und die Konzessionsabgabe deutlich, um das Vierfache, angehoben.
Feuerwehr
Als Gebühr für die Feuervisitation wurde am 27.01.1910 eine Erhöhung von 5 auf 6 Mark genehmigt. Ausdrücklich wurde festgehalten, dass darin auch die Transportkosten enthalten sind.
Friedhof
Die Friedhofssatzung wurde am 24.02.1909 gemäß Anforderung des Kreisamtes ergänzt, Inhalt unbekannt. In Verbindung mit der neuen Satzung wurde am 06.06.1909 beschlossen, pro Grabstelle eines sogenannten Erbbegräbnisgrabes 20 Mark zu erheben.
Der Friedhof an der Horrweiler Straße war Anfang der neunziger Jahre des vorletzten Jahrhunderts neu angelegt worden, die noch vorhandenen Fläche um die Ev. Kirche (Spielplatz) war nicht mehr ausreichend. Im Umfang des heutigen Friedhofes sind zwei Erweiterungen enthalten, Mitte der fünfziger Jahre und 1980. Bei der ersten Erweiterung kam während des Jahres ein Weinberg als Fläche entlang des Weges hinzu, die Pflege und die Weinlese übernahm mit gutem Erfolg der Gemeinderat als Baustein zur Finanzierung der Maßnahme vor.
Die Erstanlage bezog sich nur auf einer Teilfläche etwa 30 Meter von der L 416 zurückliegend bis zum Ehrenmal für Kriegsopfer aus den beiden Weltkriegen. Der zurückliegende Anfang ist auch gut an dem unterschiedlich ausgeprägten Baumbestand zu erkennen. Der hintere Teil war obstbaumäßig genutzt. So ist auch gut der Beschluss vom 07.09.1909 zu verstehen, das Obst am Samstag, den 11. Sept. 1909 nachmittags um 1 Uhr zu versteigern.
Am 03.10.1909 wurde entschieden, die Pferdedecke für den Leichenwagen zu reparieren und keine Neue anzuschaffen.
Am 12.01.1910 wurde beschlossen, einen geometrischen Plan zu den Erbbegräbnisplätzen zu erstellen. Dieser Plan lieg heute noch vor. Bei den Erbbegräbnisplätzen handelte es sich um ein Großgrab mit bis zu 8 Einzelstellen, die immer wieder belegt werden konnten.
Ein Zeugnis dieser Bestattungskultur ist als Denkmal zu dem Familiengrab Weinmann bei der Friedhofshalle erhalten geblieben.
Am 16.10.1910 war der Rat der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Erweiterung des Friedhofes, also die Inanspruchnahme der bereits vorhandenen Fläche, deswegen nicht erforderlich sei, weil der noch vorhandene Platz für die nächsten 4-5 Jahre reiche.
Gemeinderat, Bürgermeister
Bereits seit 1891 war Johann Scholl I Bürgermeister (bis 1925). Beigeordneter war Friedrich Becker I (seit 1904 bis 1919), der damals auch in Urwahl gewählt wurde. Dem Rat gehörten weiterhin an: Wilhelm Becker V, Peter Dern, Jakob Huff III, Johann Huff VI, Friedrich Kreutzer, Heinrich Luff V, Philipp Rothenmeyer und Friedrich Weinmann.
Am 23.08.1909 wurde der Tag zur Wahl des Bürgermeisters auf den 02.09.1909 festgelegt. Die Wiederverpflichtung ist aus dem Protokollbuch nicht erkennbar.
Im Jahre 1909 fanden 17 Ratssitzungen statt, 1910 waren es 20, zuletzt am 31. Dezember. Unter dem 17.04.1910 ist festgehalten, dass das Ratsmitglied Jacob Huff III erst bzw. noch am Ende der Sitzung erschien.
Friedrich Weinmann und Christoph Hothum wurden am 14.08.1910 zu Beisitzern für die anstehende Gemeinderatswahl bestimmt. Am 02.10.1910 wurden die wiedergewählten Ratsmitglieder Dern, Kreutzer und Rothenmeyer unter Hinweis auf den bereits früher geleisteten Diensteid in ihr Amt eingeführt und seitens des Bürgermeisters ermahnt, diese mit Eifer, Gewissenhaftigkeit und in unparteiischer Weise für das Wohl der Gemeinde zu erfüllen.
Grundbuchwesen, Grundstücke, Gemarkung
Aus dem Beschluss vom 15.09.1909 ergibt sich, dass das Grundbuch neu angelegt wurde. Dem Bürgermeister wurde für die Zurverfügungstellung von 2 Zimmern einschließlich Heizkosten ein Betrag von 125 Mark vergütet.
Erstmals ist am 27.06.1910 von Streitigkeiten ohne nähere Angaben bei der Grundbucherrichtung zu lesen.
Der Bürgermeister wurde nach vorherigen ergebnislosen nochmaligen gütlichem Versuch zur Beilegung der Differenzen beauftragt, ggfl. dann Klage gegen Jacob Becker IV und Johann Hothum VIII zu erheben. Unterm 30.06.1910, also nach 3 Tagen, ist dann zu lesen, dass nach Beratung durch das Amtsgericht die Gerechtigkeit der Gemeinde auch ohne Eintrag im Grundbuch bestehen bleibt. Insofern wurde der Beschluss vom 27.6.1910 aufgehoben. Zur Aufhellung ist anzumerken, dass es sich bei den genannten Personen nur um die Anlieger der Leitung des Gutenbornes zur Weed gehandelt haben kann. Die Leitung lag schon seit Jahrhunderten bzw. wie es auch hieß seit „Menschengedenken“. Die Leitung ist heute noch vorhanden und bedarf als unveränderte Ersatzleitung gelegentlicher Wartung. Die Hauptableitung wurde jedoch im Zuge der Erdverkabelung der Stromleitungen von der Brunnenkammer über die Kirchstraße neu verlegt und speist den Dorfbrunnen als auch den Brunnen am alten Rathausplatz. Der Wasserzulauf zu den beiden Brunnen fließt letztlich in die Weed als allgemeine Wasserentnahmestelle, die vorzugsweise von den Winzern für die Weinbergspritzung genutzt wird.
Im Zusammenhang mit dem jährlichen Rundgang der Feldgeschworenen (u.a. Prüfung von Grenzsteinen, Parzellengrößen etc.) ist unter dem 03.10.1909 festgehalten, dass wegen der im nächsten Jahr anstehenden Neufeststellung von Flur- und Gemarkungsgrenzen 1909 auf den Rundgang verzichtet werden sollte (Vorschrift). Die hierfür entstehenden Kosten sollten nicht durch Steuererhöhungen abgedeckt, sondern der Betrag sollte der bereits angesammelten Rücklage für die Neuvermessung aller Parzellen entnommen werden.
Als Gemeindevertreter für die Gemeindeflächen wurden am 31.10.1909 für die Grundbuchanlegung die Ratsmitglieder Christoph Hothum, Jacob Huff III und Friedrich Weinmann benannt.
Am 12.01.1910 wurde Valentin Ehrhardt II mit 7 von 10 Stimmen zum Feldschütz durch den Rat berufen.
Dem Angebot von Philipp Hahn auf kostenlose Übernahme eines Privatweges in der Gemarkung am Kläuerchen wurde am 12.01.1910 ohne weitere Kosten entsprochen.
Am 02.10.1910 lehnte der Rat nach der Aufforderung der Oberförsterei Mainz die Einrichtung einer Kommunalforstwartei als überflüssig ab mit der Begründung, dass in der Gemarkung nur höchstens 1 ha Wald, überwiegend Gestrüpp, vorhanden sei.
Am 30.10.1910 beschloss der Rat, ein Wegegelände am Appelgarten an die Anlieger Philipp Hahn, Georg Jung I und Karl Becker zum Preis von 1,60 Mark pro Klafter (0,25 Mark pro qm) zu veräußern mit der Maßgabe, dass der Betrag am 2. Januar 1912 ohne Zinsen zu zahlen ist.
Kanalisation
Aus der Protokollnotiz vom 24.07.1910 erfahren wir erstmals etwas über die Kanalisation in der Gemeinde. Es ist der Beschluss zu lesen, dass die Schlossergasse kanalisiert werden soll. Der Kostenvoranschlag der Firma Jacob Beck II aus Sprendlingen sei vorher vom Kreisamt zu prüfen. Erwähnenswert ist hier, dass dieser Kanal bis zur Erneuerung (1982) mit gleichzeitigem Ausbau der Schlossergasse in Funktion war. Die Ausführung durch das Unternehmen wurde am 16.10.1910 mit dem Baubeginn am 24. Oktober beschlossen.
Kerb
Das Fest der Kirchweihe wurde 1909 auf den 6. September gelegt, für 1910 wurde der 4. und 5. September beschlossen.
Landwirtschaft und Tierhaltung
Offensichtlich hatte der Bullenhalter Jakob Schmuck V den Gemeindebullen in einem guten Zustand unterhalten. Am 24.2.1909 lehnte der Rat seinen Antrag auf Überlassung des Mehrerlöses beim offensichtlichen Verkauf ab. Seine gute Pflege wurde also nicht belohnt.
Heinrich Luff V stellte den Antrag im Stärkenbusch einen neuen landwirtschaftlichen Weg herzustellen. Der Antrag wurde am 24.02.1909 zur vorhergehenden Ortsbesichtigung vertagt.
Am 17.03.1909 wurde zur Unterhaltung des Gemeindebullen beschlossen, bei Philipp Rothenmeyer 6 Zentner und bei Friedrich Weinmann 10 Zentner Hafer zum Preis von 9 Mark pro Zentner zu kaufen und den Dung und Pfuhl aus dem Gemeindebullenstall am 20. März meistbietend zu versteigern.
Aus dem Protokoll vom 15.06.1909 ist zu erkennen, dass auf die erste Bekanntmachung zur Lieferung von Heu und Hafer kein Angebot erfolgte und insofern erneut durch die Ortsschelle bekannt zu machen war. Am 27.06.1909 wurde der Ortsbürgermeister ohne nähere Einzelheiten mit der Besorgung beauftragt, offenbar waren Heu und Hafer knapp.
Endlich ist unterm 12.07.1909 zu lesen, dass 13 Zentner Hafer zum Preis von 10,25 Mark von August Zimmer aus Engelstadt bezogen werden können. Weiterhin wurde der Bürgermeister am 08.08.1909 beauftragt, bei besagtem Zimmer 100 Zentner gutes Kleeheu zu erwerben. Am 21.06.1910 wurden die Ratsmitglieder Friedrich Dern und Jacob Huff III mit der Besorgung von ca. 200 Zentner Kleeheu beauftragt. Neu dabei ist, dass der Verkäufer das Heu in den Bullenstall zu liefern hatte. Möglicherweise war der letzte Kauf in Engelstadt doch mit überraschendem Transportaufwand verbunden gewesen. Am 14.08.1910 wurde der Ankauf von Stroh zum Tagespreis von Johann Mörbel IV entschieden. Gleichzeitig wurde Peter Dern und Johann Huff VI mit dem Ankauf von Heu nach Gutdünken (!) beauftragt. Johann Huff VI wurde am 18.09.1910 beauftragt, etwa 30-40 Zentner Hafer zum Preis von 7,50 Mark zu erwerben.
Am 17.03.1909 wurden der Beigeordnete Becker und das Ratsmitglied Dern mit dem Kauf eines 3. Bullen unter ausdrücklichem Vorbehalt beauftragt. Dem Protokoll vom 2. Mai 1909 ist zu entnehmen, dass der Kauf von Friedrich Becker II für 341 Mark genehmigt wurde. Dem Beschluss vom 23.05.1909 ist zu entnehmen, dass ein fetter Bulle verkauft werden soll. Mit dem Verkauf wurde allerdings der Bürgermeister beauftragt.
Die Haltung eines Ziegenbockes gehörte damals auch zur „Infrastruktur“ einer Gemeinde. So wurden am 15. Juni 1909 die Herren Friedrich Kreutzer und Johann Huff VI mit dem Kauf des seitens der Gemeinde Dromersheim angebotenen Bockes zu einem angemessenem Preis beauftragt. Dem Protokoll vom 22.06.1909 ist zu entnehmen, dass der Bock zum Preis von 22 Mark erworben werden konnte.
Die Haltung des Dromersheimer Ziegenbocks war offenbar nicht auf Dauer angelegt, entweder wurde er krank oder erfüllte nicht seine Pflichten. Am 12.01.1910 wurde beschlossen, dass der Ziegenbock und (ein) Bulle öffentlich zur Versteigerung kommen sollen.
Der Beschluss vom Januar zur Versteigerung war erkennbar nicht vollständig umgesetzt. Unterm 14.08.1910 ist zu lesen, dass ein neuer Ziegenbock angekauft werden soll. Damit wurde der Bürgermeister beauftragt. Gleichzeitig wurde beschlossen, einen Gemeindebullen zu verkaufen und den in Gau-Weinheim angebotenen Bullen zu besichtigen und ggfl. zu kaufen.
Am 11.09.1909 wurde der Dung aus dem Gemeindebullenstall versteigert.
Dem Beschluss vom 12.01.1910 ist zu entnehmen, dass Peter Luff V den Zuschlag zur Übernahme des Pfuhles aus dem Bullenstall bis zum 30. September des lfd. Jahres zum Preis von 20 Mark erhielt.
Aus einem Beschluss vom 15.09.1909 ist zu erkennen. dass eine Wespenplage herrschte. Für die Ablieferung eines Wespennestes mit Wabe wurden 50 Pfennig bezahlt. Nach dem Beschluss vom 02.10.1910 wurden die Grundstückseigentümer aufgefordert, die Hamster zu „vertilgen“, ansonsten dieses durch die Gemeinde zu deren Lasten erfolgt.
Dem Bullenwärter Schmidt überließ man am 14.11.1909 auf seinen Antrag die anfallenden Heublätter zum Preis von 2 Mark.
Am 27.06.1910 wurde die Reparatur des Daches am Bullenstall beschlossen. Zu lesen ist, dass der Sprungstand mit neuen Ziegeln gedeckt und auch eingespeist werden sollen. Die alten Ziegel des Sprungstandes sollten künftig auf dem Dach der „Hofreite“ Verwendung finden.
Letztmals in 1910 wurde am 26. November das Thema Bullenhaltung erörtert. Der Rat lehnte vorläufig die Verfügung des Kreisamtes vom 11. Nov. 1910 zur Anschaffung eines 3. Bullen ab. Als Begründung wurde ausgeführt, dass „1. zur Zeit die Bullen sehr teuer und 2. bis jetzt noch keine Klagen laut geworden, die Viehbesitzer sogar sehr zufrieden sind und auch die Bullen, wie sich bei der letzten Hauptkörung ergeben, (sich) in recht guter Pflege und Nährzustand befinden“.
Ortsgericht
Der bisherige Ortsgerichtsmann Peter Becker III war am 12. Februar 1910 im 60.Lebensjahr verstorben. Als Nachfolger wurde am 22. Februar der bisherige Vertreter Wilhelm Mörbel III (53 Jahre) und als neuer Vertreter Jakob Zelt (62 Jahre) bestellt.
Schulen
Am 22.02.1910 entschied der Rat, das Wohngeld für den Lehrer Jährling von 80 auf 100 Mark zu erhöhen.
Am 17.04.1910 wurde Johann Hothum VII anstelle des verstorbenen Peter Becker III in den Schulvorstand berufen. In der letzten Sitzung des Jahres 1910 am 31. Dezember wurden alle bisherigen Mitglieder, Jacob Huff III, Johann Hothum VII und Peter Gruber III, auf die Dauer von 6 Jahren wiedergewählt.
Am 16.10.1910 wurde die Aufforderung des Kreises zur Anschaffung neuer Schulbänke abgelehnt mit der Begründung, wegen des diesjährigen „schlechten Herbstes“, also Weinbergsertrag, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Sozialwesen
Die am 15.06.1909 vorliegenden Gesuche um Armenunterstützung wurden zurückgewiesen mit der Begründung, dass zur jetzigen Jahreszeit noch Verdienstmöglichkeiten bestehen.
Am 27.06.1909 ging es um die Bezahlung einer Apothekenrechnung für Jacob Marbach, was der Rat vorerst ablehnte. Bei Zahlungspflicht der Gemeinde sollte dann der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung seiner Schweine beauftragt werden. Am 12.07.1909 ging es erneut um Kosten des Apothekers Unschuld für Heinrich Gruber und Philipp Hofmann. Die Übernahme wurde bei Hofmann abgelehnt, bei Gruber sollte eine juristische (!) Prüfung des Vorganges erfolgen.
Am 08.08.1909 entschied der Rat die Kostenübernahme von je 50 Mark für die Unterbringung der Kinder von Heinrich Gruber bei dem Pestalozziverein des Kreises ?ingen sowie die Unterbringung des Heinrich Gruber in der Provinzialsiechenanstalt in Heidesheim. Diese Familie Gruber wohnte seinerzeit in der Steingasse. Offensichtlich war Heinrich Gruber in Aspisheim verblieben, denn am 27.01.1910 ist zu lesen, dass Heinrich Gruber ab sofort jede Woche ein Brot auf Kosten der Gemeinde erhält, am 08.05.1910 wurde eine Rechnung an Gruber durch den Arzt Dr. Schinke bis zur Prüfung zurückgestellt. Letztlich ist dann am 21.06.1910 zu lesen, dass die Rechnungsübernahme abgelehnt wurde.
Am 21.06.1910 wurde ein Antrag des Anton Grumbach um Bewilligung einer Summe von 50 Mark zum Kauf einer Strickmaschine abgelehnt mit der Begründung, dass Grumbach in der Siechenanstalt in Heidesheim verbleiben soll. Er wollte also scheinbar wieder nach Aspisheim und sich seinen Unterhalt selbst verdienen.
Das Gesuch der Dienstmagd Katharina Roth, beschäftigt bei Philipp Rothenmeyer, auf Zuerkennung einer Prämie für Dienstboten durch die Kreissparkasse wurde am 31. Okt.1909 befürwortet. Für 1910 wurden am 30. Oktober gleich 3 Personen für die Auszeichnung vorgeschlagen, nämlich Elisabetha Bappert in Diensten bei Philipp Emrich, Jacob Hieronymus (Jacob Heinrich Zelt) und Johann Hessinger (Peter Dern).
Ausführlich beschäftigte sich der Rat am 08.05.1910 mit Überschüssen in der Gemeindekrankenversicherung. Seitens des Kreisamtes war die Gemeinde aufgefordert, den Beitragssatz anzupassen, zu reduzieren. In Bewertung der Sachlage insgesamt kam der Rat zu dem Ergebnis, aufgrund der vorhandenen höheren Krankheitsfälle und den damit einhergehenden höheren Ausgaben vorerst im Rechnungsjahr 1910 keine Beitragssenkung vorzunehmen. Sollte dennoch wider Erwarten am Jahresende immer noch ein Überschuss vorhanden sein, so solle der Beitragssatz von1 ¼ auf 1 % (!!!!) gesenkt werden. Schön war die Zeit.
Am 21.06.1910 wurde die ärztliche Versorgung der Ortsarmen entschieden in der Weise, dass die für die Gemeindekrankenkasse tätigen Ärzte Dr. Bieling und Dr. Mayer aus Gau-Algesheim auch diese Behandlungen zu den Sätzen der Krankenkasse übernehmen.
Nach dem Beschluss vom 27.06.1910 war besagter Dr. Bieling zunächst zu hören, ob der von der Dienstmagd Katharina Porr über den Binger Rechtsanwalt Strauss gestellte Antrag zur Übernahme der Kosten für einen Krankenhausaufenthalt in Bad Kreuznach medizinisch begründet sei.
Am 14.08.1910 wurde entschieden, ein Angebot des Hospitals in Bingen über die Kosten für die bisher von den vorstehenden Ärzten erbrachten Leistungen einzuholen. Konkret erfahren wir aus dem Beschluss vom 28.08.1910, dass das Angebot des Binger Hospitals als Grundlage für einen neuen Vertragsabschluss zur Versorgung der Kranken der Gemeindekrankenkasse und der Ortsarmen günstiger war. Pro Kranker und Tag waren 2 Mark ausschließlich der Aufwendungen für Medikamente, Verbandstoffe und Röntgenaufnahmen zu entrichten.
Der letzten Sitzung 1910 an Silvester ist zu entnehmen, dass der bisherige Arzt Dr. Mayer durch Wegzug nicht mehr Vertragsarzt der Gemeindekrankenkasse war, sondern nur noch Dr. Bieling als alleiniger Kassenarzt. Die ärztliche Versorgung der Bürgerschaft war insgesamt also vertraglich mit den Dienstleistern geregelt und sichergestellt.
Nach dem Beschluss vom 14.08.1910 erhielt die örtliche Hebamme, meine Großmutter Katharina Wilhelm geb. Scholl, ab sofort die Hebammenzeitung zu Lasten der Gemeinde.
Sparkassen und Kreditwesen
Es bestand die Übung, dass die Gemeinde bei Kreditanträgen von Bürgern bei der sogenannten „Spar- und Leihkasse“ als kommunale Einrichtung im Einzelfall Stellung nehmen musste, also eine Darlehnsgewährung befürwortete oder ablehnte. Insofern ist unter dem 12.07.1909 zu lesen, dass die Kreissparkasse, wie sie nun mittlerweile genannt wurde, gegen säumige Schuldner, bei welchen die Gemeinde „haftet“, unnachsichtlich (ohne Rücksichtnahme) bis spätestens 15. Oktober gerichtlich vorgehen soll.
Erstmals am 03. Oktober wurde 1909 ein Darlehensgesuch bei der Kreissparkasse behandelt. Mehrheitlich wurde dem Antrag von Mathias Heß auf Einräumung eines Kredites über 400 Mark bei Bürgschaft seines Sohnes Martin, dem späteren Schneidermeister, entsprochen. Ihm wird die Anekdote zum vergessenen Schlitz bei der Männerhose zugeschrieben mit dem Wortlaut: „ Dass macht nix, dass kimmt beim biele“. Im Übrigen war das Darlehen in zwei gleichen Zielen rückzahlbar, nämlich bereits zum 1. Jan. 1910 und als letzter Termin der 1. Jan. 1911.
Am 12.01.1910 befürwortete der Gemeinderat ein Gesuch zur Darlehensgewährung über 100 Mark von Wilhelm Beiser bei Bürgschaft seines Sohnes, ebenfalls mit dem Vornamen Wilhelm. Das Darlehen war in 4 gleichen Jahresraten zurück zu zahlen.
Offenbar stieg in 1910 die Investitionsbereitschaft der Gemeindebürger. Der Kreditantrag über 500 Mark bei einer Rückzahlung in 5 gleichen Jahresraten des Jacob Jung bei der Kreissparkasse mit den beiden Bürgen Johann Eckard und Heinrich Jung I wurde befürwortet. Gleichfalls wurde der Antrag von Valentin Gruber II (ohne Betragsangabe) nur mehrheitlich befürwortet.
Heute so aktuell wie gestern, fast. Am 08.05.1910 ist zu lesen:
„Punkt 4 Zusammenbruch des Vorschuss- und Kreditvereins zu Ober-Mockstadt“. Um welche Institution oder gar Bank es sich handelte, lässt sich heute nicht mehr feststellen, es bestand offensichtlich ein Zusammenhang mit der Gemeinde. Vielleicht ist es nicht ganz falsch, wenn man dabei davon ausgeht, dass dieser Verein Maßnahmen von Gemeinden vorfinanzierte, bis die entsprechenden (Steuer) Gelder verfügbar waren, also eher ein Dienstleister. Aber dennoch, der Verein ging in die Insolvenz. Die Bitte um Unterstützung wurde strittig behandelt, mit der Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen beschloss der Rat eine Unterstützung in Höhe von 20 Mark aus der Gemeindekasse als Beihilfe.
Bis spätestens 15. November sollten die säumigen Schuldner der Kreissparkasse ihre Rückstände ausgleichen. Bei Nichtzahlung wurde am 11.09.1910 die Sparkasse aufgefordert, gegen solche Schuldner gerichtlich vorzugehen.
Steuern
Interessant ist ein Beschluss vom 23.08.1909. Dort ist festgehalten: „Der Gemeinderat beschließt bis zur Beitreibung der beiden ersten Ziele der Gemeindesteuern einen Ausstand bis 15. Oktober zu gewähren, weil zu jetziger Zeit die Landwirte wenig oder gar kein Einkommen haben und auch der Bestand der Gemeindekasse z.Zt. genügend erscheint.“ Schön war die Zeit, Steuerzahlung nach Kassenlage. Der Sachverhalt wiederholte sich im Jahre 1910 mit einem Beschluss vom 14. August in gleicher Weise.
Strassen
Am 23.08.1909 wurde die Anschaffung einer neuen, vorschriftsmäßigen Ortstafel beschlossen. Es war also Sache der Gemeinde und nicht die der heutigen Straßenbauverwaltung.
Friedrich Luff VIII erklärte durch Unterschrift am 16. Nov.1909 zum entsprechenden Beschluss, dass er mit den Bedingungen zur antragsgemäßen Errichtung eines Abflusses (Dohle) in den Kappesgärten einschließlich einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung der „Straße“ einverstanden ist.
Vereine
Aus einem Beschluss vom 17.03.1909 erhalten wir Kenntnis über die Lage des Sportplatzes. Festgehalten ist, dass die Einfriedung (Draht) des Turnplatzes des Sportvereins auf Gemeindekosten wieder „aufgewalzt“ wird, da er beim Bau der neuen Schule (heutiger Kindergarten) beschädigt wurde.
Waage -Gemeindewaage-
Im Zuge der 1200-Jahrfeier 1968 wurde die Gemeindewaage, so wie wir sie in Domersheim vor der Bäckerei Fleck noch vorfinden, samt Wiegehäuschen entfernt. Die Waage war ein idealer Parkplatz, besonders beliebt bei den Gästen der nebenliegenden Gastwirtschaft Butz. Der Verfasser hat mehrmals -auch als Betroffener- erlebt, dass der Wiegemeister langwierig auf die Suche nach dem Fahrzeughalter gehen musste, was bei unbekannten Fahrzeugen sich dann zur hellen „Freude“ aller Betroffenen ausdehnte. Besonders Hartnäckige oder wenn die Halter nicht unbedingt als Sympathieträger galten, fielen „Solche“ dann auch mal einem heilsamen Schabernack anheim.
Beim Verlassen der Wirtschaft war dann festzustellen, dass das Fahrzeug „höhergelegt“, also aufgebockt, war. Manchmal wurde der alte Zustand gemeinsam wieder hergestellt, aber es gab durchaus auch mal sehr unschuldslose Gesichter.
Die Waage bestand bereits 1910. Unterm 24. Juli ist zu lesen, dass der Gemeinderat Johann Butz -der Wirt und Hufschmied- zum Wiegemeister und den Hufschmied Friedrich Dern II als dessen Stellvertreter wählten. Gleichzeitig wurde das Wiegegeld auf 30 Pfennig festgesetzt, wovon die Wiegemeister 1/3 als Entgelt erhielten. Die Berufenen unterzeichneten im Protokollbuch ihr Einverständnis.
Wasserleitung
Im Vergleich mit anderen Gemeinden gab es bereits Mitte der neunziger Jahre des vorhergehenden Jahrhunderts eine funktionierende Wasserleitung. Am 23.05.1909 griff die Überlegung zum Einbau von Wasseruhren Platz. Der Bürgermeister wurde mit der (ohne Kosten) Prüfung beauftragt.
Am 06.06.1909 wurde entschieden, vom Einbau von Wasseruhren vorerst Abstand zu nehmen. Der nach Auffassung des Rates unnötige Verbrauch von Wasser (z.B. „Garten gießen, Hof abschwenken, in Pfuhlkeller laufen lassen sowie unnötige Vorratshaltung“) war Anlass, die Ratsmitglieder Peter Dern und Heinrich Luff V für den Unterort und die Ratsmitglieder Wilhelm Becker V und Philipp Rothenmeyer für den Oberort mit den diesbezüglichen Kontrollen zu beauftragen. Für evtl. Zuwiderhandlungen wurde beschlossen, das Wasser für mindestens 8 Tage „vollständig“ abzustellen.
Weinbau
Einen Beitrag von 25 Mark für ein „Werk“ über den Weinbau in Rheinhessen wurde am 02.05.1909 zu Gunsten des Weinbauvereins der Provinz Rheinhessen beschlossen.
Am 07.09.1909 wurde der allgemeine Weinbergsschluss auf Mittwoch, den 15. September, festgelegt. Als ausschließlicher Arbeitstag für die weiteren Arbeiten in den Weinbergen wurde der Donnerstag beschlossen. setzt. Die Weinberge blieben bis zum 1. November geschlossen.
Gegen ein besonderes Entgelt (Genehmigungsgebühr) war eine Vorlese mit der notwendigen Hinzuziehung von Experten an 2 Tagen möglich. Die Gebühr war im Voraus zu entrichten.
Nach dem Beschluss vom 11.09.1910 wurden die Weinberge für die Weinlese 1910 ab dem 17. September geschlossen. Der Donnerstag wurde wieder als Weinbergstag festgelegt. Der Beginn des Portugieser Herbstes wurde auf Montag den 3., ersatzweise auf Montag den 10. Oktober festgelegt. Der Beginn der allgemeinen Lese wurde auf Montag, den 17. Oktober 1910, festgelegt.
Ebenfalls wurde die Aufhebung der Weinbergsschließung auf den 1. November entschieden. Ausgehend von diesen Daten kann abgeleitet werden, dass die klimatischen Verhältnisse der beiden Jahre weitgehend gleich waren. Zur „Abwehr und Unterdrückung“ der Reblaus wurden am 17.04.1910 mit Philipp Rothenmeyer, Wilhelm Mörbel und Peter Dern Vertrauensmänner (später Reblauskommission) für die Dauer von 3 Jahren berufen.
Wohnungswesen
Am 17.03.1909 wurde beschlossen, dem Jakob Hoch eine Gemeindewohnung kostenlos mit der Verpflichtung zu überlassen, dass er sich dieselbe herrichtet und sie weiterhin so unterhält, dass man darin wohnen kann.
Frieder Hothum
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